Seit dem 27. September 2026 gilt in Deutschland eine neue Regel: Wer in der Außenkommunikation behauptet, sein Produkt oder Unternehmen sei „nachhaltig“, „klimaneutral“ oder „umweltfreundlich“, muss das ab jetzt belegen können.
Die EmpCo-Richtlinie der EU – offiziell „Empowering Consumers for the Green Transition“ – ist seit dieser Woche verbindlich. Deutschland hat sie im Dezember 2025 durch eine Novelle des Gesetzes gegen unlauteren Wettbewerb (UWG) in nationales Recht überführt. Selbstgemachte Nachhaltigkeitssiegel ohne unabhängige Zertifizierung sind nicht mehr zulässig. Pauschale Claims ohne Nachweis auch nicht.
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